Sachkundenachweis

Für Spielhallen

In NRW ist am 1. Juli 2021 der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft getreten, dadurch wurde für Spielhallen ein neuer Sachkundenachweis eingeführt. Dieser Sachkundenachweis ist eine zweitägige Unterrichtung bestehend aus 14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten und einer anschließenden schriftlicher Prüfung.

Notwendig ist dieser für Spielhallen Betreiber und Leiter welche den Mindestabstand von 350 Metern zu anderen Spielhallen unterschreiten dabei aber einen Abstand von 100 Meter einhalten. Ebenfalls verpflichtend ist diese Maßnahme die Betreiber und Leiter von Verbundspielhallen.

Die Unterrichtung beinhaltet folgende fachspezifische Themen, Rechts- und Sachgebiete:

  • Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung
  • Spielhallenrecht des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Jugendschutzrecht
  • Prävention und Spielerschutz
  • Datenschutz und Aufzeichnungspflichten

Informationen & Termine

Für Spielgeräteaufsteller

Aufsteller von Spielgeräten benötigen eine Erlaubnis (§ 33c Gewerbeordnung) der zuständigen Behörde. Voraussetzung ist neben der Zuverlässigkeit mittlerweile auch der Nachweis einer IHK-Unterrichtung.

Die Unterrichtung ist erforderlich für die Aufsteller und das mit der Aufstellung betraute Personal. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sowohl der Gewerbetreibende als auch das Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen.

Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtsstunden und behandelt die Themen Jugend- und Spielerschutz, Spielhallenrecht, Spielverordnung und Gewerbeordnung.

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